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Economy-Flug storniert: darf ein Business-Class gebucht werden?

Reiserecht Lesezeit: ca. 20 Minuten

Die Annullierung eines Economy-Fluges durch die Fluggesellschaft berechtigt den betroffenen Fluggast nicht dazu, einen Ersatzflug in der Business-Klasse zu buchen. Tut er dies dennoch, besteht keine Verpflichtung zur Erstattung der Ticketkosten.

Dies gilt insbesondere im vorliegenden Fall, bei dem die Fluggesellschaft einen Ersatzflug mittels Chartermaschine organisiert hatte, bei dem zwar nicht der eigentliche Zielflughafen zur geplanten Ankunftszeit angeflogen werden würde, jedoch auch ein Bustransfer zum Bestimmungsort ebenfalls gestellt werden sollte.

Wenn die Reisenden stattdessen einen Business-Klasse-Flug einer anderen Fluggesellschaft buchen, der zum eigentlichen Zielort fliegt, so ist dies deren eigene Entscheidung. Die Alternative der Airline war vorliegend zumutbar, so dass der beklagten Fluggesellschaft keine Verletzung ihrer Pflicht zur Ersatzbeförderung gemäß der Fluggastrechteverordnung anzulasten war. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten schied daher aus - weiterhin auch deshalb, weil ein Business-Class-Flug keine mit einem Economy-Class-Flug vergleichbare Reisebedingung im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellt.


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LG Landshut, 08.02.2018 - Az: 14 S 3021/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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