Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.050 Anfragen

Reiseversicherung und der Verlust von Pässen und Reisepapieren nach Überfall

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Reisenden, die sich auf dem Weg zum Flughafen befinden, bei einem Überfall Pässe und Reisepapiere (hier: Flugtickets) gestohlen, so muss die Reiseversicherung nicht für den resultierenden Schaden aufkommen.

Zwar waren vorliegend nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Schäden am Eigentum u.a. durch strafbare Handlungen im Verlauf der Reise mitversichert, der Diebstahl von Reiseunterlagen stellt jedoch keinen erheblichen Schaden unmittelbar am Eigentum der versicherten Person dar. Hierbei ist der reine Sachwert der Papiere maßgeblich und nicht die - nicht mitversicherten - Folgekosten.


LG Hildesheim, 06.01.2017 - Az: 7 S 136/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant