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Wasserrohrbruch ist kein Elementarereignis!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Hindernis für den Reiseantritt auf ein Elementarereignis zurückzuführen (sprich: Naturgewalten), so entfällt der Versicherungsschutz der Reiserücktrittskostenversicherung. Ein Wasserrohrbruch im Haus ist jedoch kein Elementarereignis. Dieser wird durch Beschädigung oder Verschleiß hervorgerufen und nicht durch

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AG Bamberg, 10.07.1997 - Az: 5 C 933/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut