Wurde in ein vom Besitzer für Urlaub und Wochenenden genutztes Wohnmobil eingebrochen, so muss die Hausratsversicherung die entstandenen Schäden ersetzen.
Ein anderes gilt nur für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen ausdrücklich vorsehen, dass nur Einbrüche in Gebäuden abdeckt sind.
Ein anderes gilt nur für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen ausdrücklich vorsehen, dass nur Einbrüche in Gebäuden abdeckt sind.
LG Hamburg, 07.06.1994 - Az: 309 S 315/93
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