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Wenn ins Wohnmobil eingebrochen wurde ...

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde in ein vom Besitzer für Urlaub und Wochenenden genutztes Wohnmobil eingebrochen, so muss die Hausratsversicherung die entstandenen Schäden ersetzen.

Ein anderes gilt nur für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen ausdrücklich vorsehen, dass nur Einbrüche in Gebäuden abdeckt sind.


LG Hamburg, 07.06.1994 - Az: 309 S 315/93


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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