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Keine späte Reisestornierung bei Komplikationen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Storniert ein Reisender in Kenntnis seiner Erkrankung eine Reise zu spät und werden hierdurch erhöhte Stornokosten verursacht, so kann dies zur Leistungsfreiheit der Reiserücktrittskostenversicherung führen. Im zu entscheidenden Fall traten beim Reisenden nach einer Zehenamputation

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LG Coburg, 27.03.2009 - Az: 32 S 7/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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