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Keine späte Reisestornierung bei Komplikationen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Storniert ein Reisender in Kenntnis seiner Erkrankung eine Reise zu spät und werden hierdurch erhöhte Stornokosten verursacht, so kann dies zur Leistungsfreiheit der Reiserücktrittskostenversicherung führen. Im zu entscheidenden Fall traten beim Reisenden nach einer Zehenamputation
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Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz