Wird ein
Reisender, der eine
Reiserücktrittsversicherung für sich und mehrere Mitreisende abschließen will, fälschlicherweise darauf hingewiesen, dass bereits durch Zahlung mit seiner bestehenden Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung für alle Mitreisenden abgeschlossen sei, so haftet das
Reisebüro dann nicht, wenn der Reisende bis zum Reiseantritt durch Blick in die AGBs des Kreditkartenunternehmers prüfen kann, ob die erteilte Auskunft korrekt ist.