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Reiserücktrittsversicherung und chronische Krankheit
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Tritt eine plötzliche Verschlechterung einer chronischen Krankheit nicht unerwartet auf, so entfällt die Leistungspflicht einer Reiserücktrittsversicherung. Dies betrifft z.B. den Fall, in dem sich der Versicherungsnehmer hinsichtlich des Gesundheitszustandes leichtfertig verhält. Eine Leistungspflicht
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