Ein Ausschluß der nachfolgenden Leistungen - mit Ausnahme des Leistungsausschlusses für Entbindung - verstößt gegen das AGB-Gesetz und ist daher unwirksam:
Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen. Die genannten Leistungen können über die AGB einer Auslandskrankenversicherung nicht ausgeschlossen werden.
Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen. Die genannten Leistungen können über die AGB einer Auslandskrankenversicherung nicht ausgeschlossen werden.
OLG Hamburg - Az: 9 U 152/99
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