Ein Ausschluß der nachfolgenden Leistungen - mit Ausnahme des Leistungsausschlusses für Entbindung - verstößt gegen das AGB-Gesetz und ist daher unwirksam:
Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen. Die genannten Leistungen können über die AGB einer Auslandskrankenversicherung nicht ausgeschlossen werden.
OLG Hamburg - Az: 9 U 152/99
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