Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.872 Anfragen
Reiserücktritt bei grippalem Infekt?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein mittels ärztlichen Attestes bescheinigter grippaler Infekt ist grundsätzlich nicht ausreichend, um die Reiserücktrittsversicherung zu nutzen.
Ein grippaler Infekt ist keine schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen; hierfür müssten vielmehr besonders ausgeprägte Beschwerden vorhanden sein.
AG Hamburg, 10.07.2001 - Az: 12 C 145/01
ECLI:DE:AGHH:2001:0710.12C145.01.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!