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Bei Wohmobilpreisen den Endpreis angeben!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Werbung im Internet für Wohnmobile muss bei der Preisangabe der Endpreis inklusive aller Nebenkosten angegeben werden. Ein Sternchenhinweises bei der Preisangabe, über die zu einer separaten Seite weitergeleitet wird, auf der die Zahlung einer obligatorischen Servicepauschale mitgeteilt wird, genügt nicht.


LG Limburg, 10.05.2012 - Az: 5 O 2/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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