Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.490 Anfragen

Bei Wohmobilpreisen den Endpreis angeben!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Werbung im Internet für Wohnmobile muss bei der Preisangabe der Endpreis inklusive aller Nebenkosten angegeben werden. Ein Sternchenhinweises bei der Preisangabe, über die zu einer separaten Seite weitergeleitet wird, auf der die Zahlung einer obligatorischen Servicepauschale mitgeteilt wird, genügt nicht.


LG Limburg, 10.05.2012 - Az: 5 O 2/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.490 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant