Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.241 Anfragen
Bei Wohmobilpreisen den Endpreis angeben!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Werbung im Internet für Wohnmobile muss bei der Preisangabe der Endpreis inklusive aller Nebenkosten angegeben werden. Ein Sternchenhinweises bei der Preisangabe, über die zu einer separaten Seite weitergeleitet wird, auf der die Zahlung einer obligatorischen Servicepauschale mitgeteilt wird, genügt nicht.
LG Limburg, 10.05.2012 - Az: 5 O 2/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.