Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.312 Anfragen

Beim Skilaufen an den Helm denken!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Tragen von Helmen auf Skipisten ist eine Obliegenheit im Sinne des § 254 BGB.

Wird nun auf der Piste ein in einer Gruppe anhaltender Skifahrer an einer gut einsehbaren Stelle durch einen mit hoher Geschwindigkeit fahrenden und an einer Bodenwelle stürzenden Skifahrer umgefahren, so ist eine hälftige Schadensteilung angebracht, wenn die Verletzungen des haltenden Fahrers durch das Tragen eines Skihelms vermeidbar gewesen wären.


OLG München, 22.03.2012 - Az: 8 U 3652/11

ECLI:DE:OLGMUEN:2012:0322.8U3652.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant