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Reisepass nur mit Fingerabdruck!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne die Speicherung elektronischer Fingerabdrücke besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Reisepasses.

Lediglich dann, wenn die Weigerung der antragstellenden Person, ihre Fingerabdrücke erfassen zu lassen, auf einer offensichtlichen Behinderung beruht, ist auf die Aufnahme zu verzichten.

Diese Regelung ist kein Verstoß gegen das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung und weder verfassungs- noch europarechtswidrig.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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