Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.324 Anfragen

Dienstunfähigkeit und das Ruhestandsverfahren

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Nach § 81 Abs. 1 Nr. 12 SächsPersVG hat die Personalvertretung in Personalangelegenheiten der Beamten bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand mitzubestimmen. Diese Mitbestimmung ist nach § 81 Abs. 2 SächsPersVG von einem Antrag des Beschäftigten abhängig, der über die beabsichtigte Maßnahme rechtszeitig vorher in Kenntnis zu setzen ist. Einen solcher Antrag wurde vorliegend gestellt. Dennoch ist der Personalrat nicht beteiligt worden, so dass die Ruhestandsversetzung formell rechtswidrig ist.

Die Beteiligung des Personalrates durfte auch nicht deshalb unterlassen werden, weil der Kläger die insoweit von dem Beklagten gesetzte Frist um drei Tage versäumt hatte. Zwar ist die Behörde in Verfahren zur Ruhestandsversetzung grundsätzlich berechtigt, eine Frist für die Stellung des Antrages auf Personalratsbeteiligung zu setzen, sie darf jedoch einen zwar nach Ablauf der Frist, aber vor Erlass des Ruhestandsversetzungsbescheides gestellten Antrag nicht unberücksichtigt lassen.

In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass jedenfalls ein Antrag auf Personalratsbeteiligung, der bei ordnungsgemäßer Unterrichtung erst nach Erlass des Ausgangsbescheides im Widerspruchsverfahren gestellt wird, den Ausgangsbescheid nicht rechtswidrig werden lässt und auch eine Personalratsbeteiligung im Widerspruchsverfahren nicht erforderlich macht.

Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht darauf verwiesen, dass der Antrag auf Personalratsbeteiligung zwar keiner gesetzlich normierten Frist unterliege, jedenfalls aber - wie hier - vor der beabsichtigten Maßnahme gestellt werden müsse. Dieser Einschätzung hat sich die Kommentarliteratur angeschlossen. Auch hier wird einhellig die Meinung vertreten, dass Behörden eine Frist für die Stellung eines Antrages auf Personalratsbeteiligung setzen dürften und nach Verstreichen einer angemessenen Frist verfahrensfehlerfrei entscheiden können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Dresden, 16.06.2011 - Az: 11 K 582/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant