Ist es zu einem Skiunfall in Österreich gekommen und machen deswegen deutsche Staatsbürger wechselseitig Schadensersatzansprüche geltend, so sind ausschließlich die deutschen Haftungsnormen anwendbar. Für die Verschuldensfrage sind aber grundsätzlich die Verhaltensregeln des österreichischen Unfallortes maßgeblich. Sofern sich keine der Parteien auf spezielle Verhaltensregeln beruft, sind die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS (FIS-Regeln) für die Klärung der Verschuldensfrage maßgeblich.
LG Mönchengladbach, 31.08.2011 - Az: 11 O 252/08
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