Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.071 Anfragen

Wenn der Reisende den Wagen fährt …

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde einer Reisegruppe statt Bus mit Fahrer ein Geländewagen zur Verfügung gestellt, den jedoch ein Reisender steuern musste.

Aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte dieser nun einen Unfall, bei welchem mehrere Mitfahrer verletzt wurden, die nun vom (freiwilligen) Fahrer Schadenersatz verlangten.

Es handelt sich hier um ein Tätigwerden „aus Gefälligkeit“, denn der freiwillige Fahrer war dazu in keiner Weise verpflichtet.

Nach Ansicht des Gerichts ist bei einer solchen Gefälligkeitsfahrt von einem stillschweigenden Haftungsverzicht der Mitfahrer auszugehen. Es kann von dem Urlauber, der freiwillig andere Reisende mitgenommen hat, nicht erwartet werden, für die Folgen leichter Fahrlässigkeit haften zu müssen.


OLG Köln, 19.09.2001 - Az: 26 U 24/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0919.26U24.01.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant