Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.393 Anfragen

Wenn der Reisende den Wagen fährt …

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde einer Reisegruppe statt Bus mit Fahrer ein Geländewagen zur Verfügung gestellt, den jedoch ein Reisender steuern musste.

Aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte dieser nun einen Unfall, bei welchem mehrere Mitfahrer verletzt wurden, die nun vom (freiwilligen) Fahrer Schadenersatz verlangten.

Es handelt sich hier um ein Tätigwerden „aus Gefälligkeit“, denn der freiwillige Fahrer war dazu in keiner Weise verpflichtet.

Nach Ansicht des Gerichts ist bei einer solchen Gefälligkeitsfahrt von einem stillschweigenden Haftungsverzicht der Mitfahrer auszugehen. Es kann von dem Urlauber, der freiwillig andere Reisende mitgenommen hat, nicht erwartet werden, für die Folgen leichter Fahrlässigkeit haften zu müssen.


OLG Köln, 19.09.2001 - Az: 26 U 24/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0919.26U24.01.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.393 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant