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Wer haftet für Handgepäck bei Bahnreisen?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war eine Bahnreisende im Schlafwagenabteil nach Sylt gefahren. Auf Ihrem Bett verwahrte die Reisende eine Schmucktasche, die Sachwerte von ca. EUR 7500 enthielt. Diese war am folgenden Morgen unauffindbar. Da nach Ansicht der Klägerin der Diebstahl nur dadurch möglich wurde, daß der Schlafwagenschaffner zwischen 1 und 3 Uhr geschlafen hatte, wurde die Schlafwagengesellschaft auf Schadenersatz verklagt. Da jedoch für Handgepäck die Deutsche Bahn und nicht die Schlafwagengesellschaft haftet wurde die Klage als unberechtigt abgewiesen.


LG Frankfurt/Main - Az: 2/23 O 414/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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