Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.159 Anfragen

Nach Bahnreise Graffiti auf dem Wagen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Schäden an im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr von einem Eisenbahnunternehmen beförderten Fahrzeugen haftet das Eisenbahnunternehmen. Dies gilt ebenfalls für nachweislich während der Beförderung durch Dritte verursachte Schäden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender, der mit dem Autoreisezug von Bozen nach Hildesheim fuhr, nach Ankunft auf seinem Wagen Graffiti gefunden. Da die Beweisaufnahme ergab, daß das Fahrzeug diese vor Abfahrt nicht aufwies und es sich um nicht um ein nicht vermeidbares und abwendbares Ereignis handelte entschied das Gericht auf einen Schadenersatz i.H.v. ca. EUR 600 zzgl. Zinsen.


LG Hildesheim - Az: 1 S 105/02

Martin BeckerDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant