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Sturz auf nassem Boden während Kreuzfahrt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Warnt ein Schild vor nassem Boden auf einem Kreuzfahrtschiff, so hat ein Reisender, der auf diesem Boden ausrutscht, keinen Anspruch auf Schadensersatz, da in diesem Fall keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Schiffseigners besteht.


AG Offenbach, 27.05.2008 - Az: 36 C 477/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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