Warnt ein Schild vor nassem Boden auf einem Kreuzfahrtschiff, so hat ein Reisender, der auf diesem Boden ausrutscht, keinen Anspruch auf Schadensersatz, da in diesem Fall keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Schiffseigners besteht.
AG Offenbach, 27.05.2008 - Az: 36 C 477/07
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