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Sturz auf nassem Boden während Kreuzfahrt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Warnt ein Schild vor nassem Boden auf einem Kreuzfahrtschiff, so hat ein Reisender, der auf diesem Boden ausrutscht, keinen Anspruch auf Schadensersatz, da in diesem Fall keine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Schiffseigners besteht.


AG Offenbach, 27.05.2008 - Az: 36 C 477/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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