Im vorliegenden Fall wollte ein Reisender seine Buchung für ein Apartment mit Halbpension stornieren, nachdem in den Medien von einem Schneechaos gesprochen wurde. Der Reisende gab an, Wanderwege seien nicht geräumt und Wintersport ebenfalls nicht möglich. Tatsächlich aber waren die meisten Behinderungen einschließlich der Zufahrt zum geplanten
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AG Viechtach, 30.11.2006 - Az: 2 C 463/06
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