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Siebentägige Reise muss nicht sieben volle Tage dauern!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Angebot einer siebentägigen Pauschalreise, die nicht tatsächlich 7 × 24 h dauert, stellt keine Irreführung der Verbraucher dar. Mitbewerber haben daher auch keinen Unterlassungsanspruch. Ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher erwartet bei dem Angebot einer siebentägigen Reise nicht, dass diese 7 × 24 h dauert. Es ist üblich, dass von einer siebentägigen Reise auch dann gesprochen werden kann, wenn diese sechs Übernachtungen umfasst – zumindest dann, wenn das Angebot auch optional An- und Abreise umfasst.


OLG Köln, 22.01.2013 - Az: 6 W 17/13

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