Zwar muss ein Reisebüro den Kunden über Flugzeitänderungen informieren, doch auch der Reisende selbst muss sich kurz vor Reiseantritt über einen Monate im Voraus gebuchten Flug informieren.
Im fraglichen Fall war der Flug um eine Stunde und zwanzig Minuten vorverlegt worden, die Reisenden hatten das Flugzeug verpasst, da sie sich nicht auf Flugzeitenänderungen geprüft hatten. Da auch das Reisebüro nicht über die Änderung informiert hatte, verklagten die Reisenden
Im fraglichen Fall war der Flug um eine Stunde und zwanzig Minuten vorverlegt worden, die Reisenden hatten das Flugzeug verpasst, da sie sich nicht auf Flugzeitenänderungen geprüft hatten. Da auch das Reisebüro nicht über die Änderung informiert hatte, verklagten die Reisenden
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AG Hamburg-Altona, 19.02.2010 - Az: 316 C 151/09
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