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Am Pool ist mit nassen Fliesen zu rechnen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nur dann eine Schadensersatzpflicht eines Schwimmbad-Betreibers in Frage kommen, wenn der Nachweis gelingt, dass der Bodenbelag unvorschriftsmäßig verlegt wurde. Andernfalls kann kein Schadenersatz gefordert werden, wenn zwischen einer teilweise offenen Duschanlage und dem Tauchbecken auf nassen Fliesen im Schwimmbad ausgerutscht wird und es hierbei zu einer Verletzung kommt.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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