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Am Pool ist mit nassen Fliesen zu rechnen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nur dann eine Schadensersatzpflicht eines Schwimmbad-Betreibers in Frage kommen, wenn der Nachweis gelingt, dass der Bodenbelag unvorschriftsmäßig verlegt wurde. Andernfalls kann kein Schadenersatz gefordert werden, wenn zwischen einer teilweise offenen Duschanlage und dem Tauchbecken auf nassen Fliesen im Schwimmbad ausgerutscht wird und es hierbei zu einer Verletzung kommt.

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OLG Celle, 03.02.1999 - Az: 9 U 249/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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