Im vorliegenden Fall hatten die Reisenden einen dreitägigen in einem Beauty- und Wellnesshotel gebucht, welches im Prospekt damit warb, dass die Wellnessangebote täglich buchbar seien. Die Reisenden mussten dann aber vor Ort feststellen, dass der überwiegende Teil der Wellnessangebote nicht verfügbar war - es waren lediglich zwei Termine für Fußreflexzonenmassagen frei. Daher reisten die Gäste am nächsten Morgen wieder ab, da sie erst abends anreisten und eine Abreise am gleichen Abend nicht mehr zumutbar war. Durch die Abreise wurde der Reisevertrag durch schlüssiges