Ein Hotelbetreiber haftet für einen Schaden an einem auf seinem Kundenparkplatz abgestellten PKW, der durch einen herabstürzenden Ast verursacht wurde. Wird für ein von einem Gast mitgeführtes Fahrzeug ein Stellplatz bereitgestellt, so beinhaltet der Beherbergungsvertrag mietrechtliche Elemente.
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OLG Brandenburg, 05.09.2007 - Az: 4 U 71/07
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