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Diebstahl im Hotel ist kein Mangel!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall verlangten im Hotel bestohlene Reisende vom Veranstalter Schadenersatz. Da die Tür der Reisenden keine Beschädigung aufwies, war davon auszugehen, daß der Dieb an den hinterlegten Schlüssel gekommen war.
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