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Flug nicht angetreten - Steuern und Gebühren zurück!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Tritt ein Fluggast seinen Flug nicht an, so dass personengebundene Steuern und Gebühren nicht anfallen, so muss die Fluggesellschaft diese dem Fluggast erstatten. Die entsprechenden Posten sind offen auszuweisen, damit der Kunde seinen Erstattungsanspruch ablesen kann.


LG Berlin, 28.04.2015 - Az: 116 O 175/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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