Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.105 Anfragen

Flug storniert: 95% Erstattungsanspruch

Reiserecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten

Es liegt eine werkvertragliche Bestellerkündigung vor, wenn der Fluggast einen Flug storniert. Sofern die Fluggesellschaft keine höheren Aufwendungen nachweisen oder eine Erstattung aufgrund vertraglicher Regelungen abwenden kann, so kann der Fluggast den Reisepreis zurückverlangen und die Fluggesellschaft darf gemäß § 649 S. 3 BGB lediglich einen Betrag i.H.v. 5% des Flugpreises einbehalten.

Vorliegend fehlte nicht nur jeder Vortrag inwiefern hier wie welche AGB einbezogen worden sein sollen, es wurde auch nicht der Wortlaut der maßgeblichen AGB mitgeteilt. Die Fluggesellschaft hätte also dazu vortragen müssen, was sie an Steuern, Gebühren, Kerosin, Verpflegung usw. aufgrund der Stornierung einsparen konnte. Vorliegend hat die Fluggesellschaft im Hinblick auf ersparte Aufwendungen keinerlei Angaben gemacht.

Ein höherer Betrag bzw. geringere ersparte Aufwendungen als 5% waren auch nicht durch Schätzung nach § 287 ZPO zu ermitteln.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien streiten um Rückzahlung von Beförderungsentgelt nach gekündigtem Luftbeförderungsvertrag.

Die Klägerin buchte im eigenen Namen für sich und weitere 4 Personen (neben der Klägerin über den Vermittler … unter der Reservierungsnummer … Flugtickets bei der Beklagten für Flüge von Frankfurt nach Istanbul und zurück. Die Zahlung des Ticketpreises erfolgte an … . Der Hinflug war unter der Flugnummer … für den 29.03.2013 vorgesehen; der Rückflug sollte unter … am 03.04.2013 stattfinden. Die Klägerin stornierte die Tickets aus persönlichen Gründen. Eine Abrechnung oder Auszahlung auch nur eines Teils des durch die Klägerin gezahlten Ticketentgelts erfolgte nicht. Die Klägerin verlangte daher außergerichtlich mit Schreiben ihres Prozessbevollmächtigten v. 10.06.2013 die Rückzahlung des gesamten Beförderungsentgelts. Die Beklagte lehnte mit Email v. 15.07.2013 die geltend gemachte Forderung vollumfänglich ab.

Die Klägerin verlangt mit der Klage Rückzahlung des Gesamtpreises für die 5 Flugtickets in Höhe von 1.199,05 €.

Die Klägerin behauptet, der Vermittler … habe mit Email v. 26.03.2013 den Eingang der Stornierung bestätigt.

Die Beklagte ist im Wesentlichen und unter Bezugnahme auf eigene und auf AGB von der Auffassung, sie sei nicht passivlegitimiert. Da der Flug nicht über die Vertriebswege der Beklagten, sondern über … gebucht worden sei, müsse sich die Klägerin an … wenden. Die Beklagte habe bereits einen auszahlungsfähigen Betrag in Höhe von 54,81 € pro Ticket an … gezahlt.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant