Es ist unzulässig, wenn die Lufthansa im Rahmen des Angebotes von Flügen über ihr Internetportal, die von Tochtergesellschaften durchgeführt werden, einseitig und für den Buchenden mitunter nachteilig auf Dritt-AGB zu verweisen, wenn der erstmalige Hinweis mit der Buchungsbestätigung erfolgt.
Dies ist nämlich eine eindeutige Irreführung über wesentliche Vertragsbestandteile, die einseitige Veränderung der Vertragsgrundlage nach Buchungsabschluss ist klar rechtswidrig.
Dies ist nämlich eine eindeutige Irreführung über wesentliche Vertragsbestandteile, die einseitige Veränderung der Vertragsgrundlage nach Buchungsabschluss ist klar rechtswidrig.
LG Köln, 17.10.2013 - Az: 81 O 81/13
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