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Lufthansa darf nicht auf Dritt-AGB verweisen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist unzulässig, wenn die Lufthansa im Rahmen des Angebotes von Flügen über ihr Internetportal, die von Tochtergesellschaften durchgeführt werden, einseitig und für den Buchenden mitunter nachteilig auf Dritt-AGB zu verweisen, wenn der erstmalige Hinweis mit der Buchungsbestätigung erfolgt.

Dies ist nämlich eine eindeutige Irreführung über wesentliche Vertragsbestandteile, die einseitige Veränderung der Vertragsgrundlage nach Buchungsabschluss ist klar rechtswidrig.


LG Köln, 17.10.2013 - Az: 81 O 81/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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