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Lufthansa darf nicht auf Dritt-AGB verweisen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist unzulässig, wenn die Lufthansa im Rahmen des Angebotes von Flügen über ihr Internetportal, die von Tochtergesellschaften durchgeführt werden, einseitig und für den Buchenden mitunter nachteilig auf Dritt-AGB zu verweisen, wenn der erstmalige Hinweis mit der Buchungsbestätigung erfolgt.
Dies ist nämlich eine eindeutige Irreführung über wesentliche Vertragsbestandteile, die einseitige Veränderung der Vertragsgrundlage nach Buchungsabschluss ist klar rechtswidrig.
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