Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.367 Anfragen

Diebstahl im Flugzeug - Höchsthaftung nach Warschauer Abkommen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei einem Diebstahl aus einem Koffer um eine für den Luftverkehr typische Gefahr handelt, kommt die Haftungshöchstgrenze des Warschauer Abkommens zur Anwendung. Die Klägerin erhielt daher statt der für die während des Transports entwendeten Schuhe und Uhren geltend gemachten gut 3000 EUR lediglich die zum fraglichen Zeitpunkt gültige Höchsthaftungsumme i.H.v. von (damals) 253,50 Mark (ca. 130 EUR).


AG Bad Homburg, 27.10.2000 - Az: 2 C 1101/00 (24)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.367 Beratungsanfragen

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant