Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.283 Anfragen
Diebstahl im Flugzeug - Höchsthaftung nach Warschauer Abkommen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Da es sich bei einem Diebstahl aus einem Koffer um eine für den Luftverkehr typische Gefahr handelt, kommt die Haftungshöchstgrenze des Warschauer Abkommens zur Anwendung. Die Klägerin erhielt daher statt der für die während des Transports entwendeten Schuhe und Uhren geltend gemachten gut 3000 EUR lediglich die zum fraglichen Zeitpunkt gültige Höchsthaftungsumme i.H.v. von (damals) 253,50 Mark (ca. 130 EUR).
AG Bad Homburg, 27.10.2000 - Az: 2 C 1101/00 (24)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...