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Passersatz genügt für Flugbeförderung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trägt ein Flugreisender ein von der Bundespolizei ausgestelltes Ersatzreisedokument mit sich, so muss eine Fluggesellschaft den Reisenden befördern. Im vorliegenden Fall verweigerte die Fluggesellschaft unter Verweis auf die Beförderungsbedingungen den Zutritt zum gebuchten Flug. Die Beförderungsbedingungen sahen nur einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis vor. Der Reisende musste einen Flug bei einer anderen Gesellschaft buchen.

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AG Lübeck, 13.09.2007 - Az: 28 C 331/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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