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Zwischenlandung stellt keinen Reisemangel dar

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Passagier wollte auf direktem Wege von Frankfurt am Main auf die griechische Insel Kos und buchte die entsprechende Route. Die Route beinhaltete jedoch einen Zwischenstop und sah dies als Reisemangel an.

Die Zwischenlandung ist rechtlich einwandfrei, denn "aus den Reisunterlagen ergibt sich nicht, daß ein Direkt-Flug ohne Zwischenlandung gebucht war".

Anmerkung AnwaltOnline:

Der Direktflug ist definiert als Flugverbindung mit Zwischenlandung, aber unter Beibehaltung der gleichen Flugnummer. Wird das Ziel ohne Zwischenlandung angeflogen, so handelt es sich um einen Non-Stop-Flug. Wer also einen Direktflug bucht, muß mit einer Zwischenlandung rechnen.


AG Würzburg - Az: 3 C 1128/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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