Seit der Einführung des Binnenmarktes werden Zollkontrollen nur noch aus besonderem Anlass, beispielsweise bei Verdacht auf unerlaubte Waffen, durchgeführt.
Aus jedem Land der EU können Waren für den persönlichen Bedarf ohne mengen- und wertmäßige Beschränkung mitgebracht werden.
Ein gewerblicher Zweck wird angenommen, wenn zum Beispiel mehr als 800 Zigaretten, 400 Zigarillos oder mehr als 10 Liter Spirituosen eingeführt werden. Weiterhin ist wichtig, daß die Waren zu den Bedingungen des Binnenmarktes erworben wurden. Das bedeutet, daß die Waren aus dem zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der EU stammen müssen.
Andernfalls gelten bei der Einreise nach Deutschland die Freimengen, die auch im Reiseverkehr aus Drittländern angewendet werden. Wichtig ist, daß zwar die Mengenvorschriften EU-weit einheitlich sind, nicht aber das Strafmaß für deren Überschreitung. Wer mehr mitbringt als erlaubt, zahlt Zoll in der Höhe der Hinterziehung. Ob danach ein Strafverfahren folgt, ist von Fall zu Fall und von Land zu Land unterschiedlich.