Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.210 Anfragen

Einfuhr aus europäischen Ländern

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Seit der Einführung des Binnenmarktes werden Zollkontrollen nur noch aus besonderem Anlass, beispielsweise bei Verdacht auf unerlaubte Waffen, durchgeführt.

Aus jedem Land der EU können Waren für den persönlichen Bedarf ohne mengen- und wertmäßige Beschränkung mitgebracht werden.

Ein gewerblicher Zweck wird angenommen, wenn zum Beispiel mehr als 800 Zigaretten, 400 Zigarillos oder mehr als 10 Liter Spirituosen eingeführt werden. Weiterhin ist wichtig, daß die Waren zu den Bedingungen des Binnenmarktes erworben wurden. Das bedeutet, daß die Waren aus dem zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr der EU stammen müssen.

Andernfalls gelten bei der Einreise nach Deutschland die Freimengen, die auch im Reiseverkehr aus Drittländern angewendet werden. Wichtig ist, daß zwar die Mengenvorschriften EU-weit einheitlich sind, nicht aber das Strafmaß für deren Überschreitung. Wer mehr mitbringt als erlaubt, zahlt Zoll in der Höhe der Hinterziehung. Ob danach ein Strafverfahren folgt, ist von Fall zu Fall und von Land zu Land unterschiedlich.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant