AnwaltOnline - Reiserecht März 2018
ISSN: 1511-8975
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Interessante Urteile
Wenn die deutschsprachige Reiseleitung für den Landausflug fehlt ...
Im vorliegenden Fall beschwerten sich die Passagiere einer Kreuzfahrt darüber, dass die Reiseleitung für die Landausflüge nicht durchgehend deutschsprachig war und zudem - trotz Tarifs mit kostenfreier Sitzplatzreservierung- keine zusammenhängende Sitzplätze für die Flugreise gebucht werden konnten (Flugzeit jeweils 6 Stunden). Aus diesem Grund begehrten die späteren Kläger eine Reisepreisminderung.
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Diese vorgetragenen Beschwerdepunkte stellen jedoch keinen Reisemangel, sondern lediglich Unannehmlichkeiten dar. Dies galt umso mehr, als eine durchgehende deutschsprachige Reiseleitung überhaupt nicht angeboten wurde, sondern explizit darauf hingewiesen wurde, dass eine deutschsprachige Reiseleitung nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen könne. Weiterhin hätten die Reisenden verkannt, dass ein Tarif mit kostenfreier Sitzplatzreservierung nicht bedeutet, dass ein Anspruch auf die Reservierung zusammenhängender Plätze besteht.
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Ausgleichszahlung, wenn der Anschlussflug nicht erreicht wurde?
Es besteht kein Anspruch auf eine EU-Ausgleichszahlung, wenn der Fluggast seinen Anschlussflug schuldhaft verspätet erreicht hat. In diesem Fall liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. Sofern der Zubringerflug so landet, dass die Umsteigezeit mindestens der vom Flughafen garantierten Mindestzeit (Minimum Connecting Time) unter Abzug der Zeiten bis Öffnung der Türen und der Zeiten ab Boarding entspricht, spricht der Anscheinsbeweis für ein Eigenverschulden (zb. Trödeln, Verlaufen, etc.) des Reisenden.
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Auswahl fakultativer Zusatzleistungen - Opt-in ist Pflicht!
Art. 23 I S. 4 der EU-LuftverkehrsdiensteVO ist ein Verbraucherschutzgesetz iSv § 2 I S. 1 UKlaG, da diese Bestimmung im Hinblick auf die Preise von Luftverkehrsdiensten Information und Transparenz gewährleisten soll und somit zum Schutz des Kunden, der diese Dienste in Anspruch nimmt, beiträgt.
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Die im Wege des Opt-in zu treffende Entscheidung des Kunden bei der Auswahl von fakultativen Zusatzleistungen (hier: "Ticketschutz") im Zusammenhang mit der Buchung von Flügen muss entsprechend klar und transparent gestaltet sein, so dass die Gestaltung nicht irreführend sein darf.
Sucht ein Online-FlugvermittlerOnline-Flugvermittler Flüge entsprechend der Dateneingabe des Kunden aus und bietet diese anstelle der Luftfahrtunternehmen an, mit denen der Kunde den Beförderungsvertrag abschließt, hat er über Identität und Anschrift der Luftfahrtunternehmen zu informieren. Dass der Name der jeweiligen Fluglinie im Rahmen des Buchungsvorgangs genannt wird, ist nicht ausreichend.
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Sturz auf einer Natursteintreppe im Außenbereich einer Hotelanlage
Zu den privaten Unfall- und Verletzungsrisiken des Reisenden, die nicht reisespezifisch sind und mit deren Auftreten auch im privaten Alltag gerechnet werden muss, zählt auch das Ausrutschen auf einer Natursteintreppe im Außenbereich einer Hotelanlage in der Türkei, die in den Morgenstunden vom Hotelpersonal mit Wasser abgespritzt worden ist. Mit einer derartigen (morgendlichen) Reinigungstätigkeit und einer hierdurch - gegebenenfalls - einhergehenden Rutschigkeit der Treppenstufen muss der Reisende rechnen. Ein Reisemangel liegt hier nicht vor.
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Weitere Urteile zum Reiserecht
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Schwierigkeiten mit dem Hotel enstehen schneller als man denkt! Die häufigsten Unfälle oder auch Erkrankungen in Hotelanlagen passieren aufgrund von Nichteinhaltung gültiger Rechtsvorschriften. Mängel müssen nicht immer als landestypisch hingenommen werden. Sie haben hier in Deutschland Ihre Reise gebucht, dann kann man auch erwarten, dass Sie diese ohne Schaden und ohne Mängel überstehen.
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Das Thema des Monats
Pauschalreise
Erbringer der Reiseleistungen ist zu einem Gesamtpreis der Reiseveranstalter, der dieses Paket auch organisiert. Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise.
Vertragliche Beziehungen bestehen dabei nur zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber zwischen dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reiseleistungen. Bei Störungen bei der Organisation oder Durchführung der Reise kann der Reisende deshalb auch nur den Reiseveranstalter in Anspruch nehmen. ...
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