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Grünes Licht für Gesetz zur Kurzzeitvermietung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3484) zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, bei Ablehnung der AfD-Fraktion.

Mit dem Gesetz wird die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll nun bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Berechtigte Landes- und Kommunalbehörden sowie Statistikämter können die von der BNetzA gesammelten Daten abrufen.

Das Vorhaben stieß mehrheitlich auf Zustimmung. Der Redner der CDU/CSU-Fraktion verwies auf die große Zustimmung, die das Gesetz in der Tourismusbranche gefunden habe. Dort sei der einheitliche Austausch von Daten begrüßt worden. Einen Flickenteppich wie bisher werde es nicht mehr geben und die Vermieter würden von bürokratischen Aufgaben entlastet. Vonseiten der SPD-Fraktion wurde betont, dass diese Harmonisierung vor allem auch im Interesse der Länder sei, da Kosten und Ressourcen für die Entwicklung eines eigenen Verfahrens deutlich gesenkt würden.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer Win-Win-Situation, weil auch die Gäste mehr Transparenz und Rechtssicherheit bekämen, da es nun einheitliche Regeln gebe.

Die Fraktion Die Linke sprach sich zwar für die Regulierung der Plattformen aus, jedoch brauche es weitere Schritte. So sollten auf Landes- und Kommunalebene wirksame Zweckentfremdungsverbote eingeführt werden, damit Wohnungen vor allem in Großstädten nicht noch stärker als Ferienunterkünfte genutzt werden.

Einzig die AfD-Fraktion lehnte den Entwurf ab. Das Gesetz komme dem Problem der Wohnungsknappheit in Ballungsräumen nicht bei. Im Gegenteil würden neue Probleme geschaffen, indem die Überwachung durch öffentliche Stellen weiter zunehme.

Veröffentlicht: 22.04.2026

Quelle: heute im bundestag (hib)

Martin BeckerTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

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