Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, mit der Schlichtungsverfahren für den Luftverkehr effizienter gestaltet werden sollen.
Hoher Zuspruch für Schlichtungsverfahren
Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten über Rechte aus einer Luftbeförderung ein Schlichtungsverfahren einleiten – unabhängig davon, wie groß eine Airline ist; wo sie ihren Sitz hat und ob sie sich zuvor aktiv für die Teilnahme an Schlichtungsverfahren entschieden hat. Solche Schlichtungsverfahren haben sich für den Luftverkehr bewährt, um Streitigkeiten rasch und kostengünstig im Einvernehmen der Beteiligten beizulegen – ohne ein gerichtliches Verfahren. Eine Schlichtung dient den Interessen von Reisenden und Luftfahrtunternehmen gleichermaßen. Für Reisende ist das Schlichtungsverfahren grundsätzlich kostenlos.
Viele in Deutschland tätige Luftfahrtunternehmen haben sich der privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. angeschlossen. Die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamtes für Justiz (BfJ) ist für Schlichtungsverfahren von Luftfahrtunternehmen zuständig, die sich keiner anerkannten privaten Schlichtungsstelle angeschlossen haben.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Verfahren vor den Schlichtungsstellen für den Luftverkehr erheblich gestiegen. Die Schlichtungsstellen sind derart hoch ausgelastet, dass es zunehmend schwierig wird, die Verfahren zügig abzuwickeln. Es liegt aber im Interesse aller Verfahrensbeteiligten, dass Schlichtungsverfahren möglichst zeitnah abgeschlossen werden.
Derzeit müssen die Schlichtungsstellen auch dann einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten, wenn das Luftfahrtunternehmen im Verfahren keine Stellung nimmt und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist. Einen Schlichtungsvorschlag auszuarbeiten nimmt jedoch erhebliche Zeit in Anspruch. Der Schlichtungsvorschlag wird aber nur sehr selten von den Unternehmen angenommen, die nicht auf das Schlichtungsbegehren reagieren. Gerade bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr des BfJ kommt es häufig vor, dass sich Luftfahrtunternehmen nicht zum Sachverhalt äußern.
Vorgeschlagene Änderung für effizientere Schlichtungsverfahren
Mit der nun vorgeschlagenen Änderung können Schlichtungsstellen künftig von einem Schlichtungsvorschlag absehen, wenn das Luftfahrtunternehmen auf einen Schlichtungsantrag nicht reagiert und nicht mit einer Einigung zu rechnen ist. Die hierdurch gewonnene Zeit kann für Verfahren genutzt werden, in denen eine höhere Wahrscheinlichkeit für eine Einigung besteht. Es liegt im Interesse der Reisenden, dass die Schlichtungsstellen ihre Kapazitäten möglichst auf solche erfolgversprechenden Verfahren konzentrieren.
Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung wurde am 28.03.2025 an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 09.05.2025 Stellung zu nehmen.
Veröffentlicht: 29.03.2025
Quelle: PM des BMJ