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COVID-Zertifikat der EU: Nordmazedonien, die Türkei und die Ukraine werden angeschlossen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nordmazedonien, die Türkei und die Ukraine nehmen ab dem 20.08.2021 am System des digitalen COVID-Zertifikats der EU teil.

Die EU-Kommission hat für die drei Länder heute entsprechende Äquivalenzentscheidungen beschlossen. Damit werden die von Nordmazedonien, der Türkei und der Ukraine ausgestellten COVID-Zertifikate in der EU zu den gleichen Bedingungen wie das digitale COVID-Zertifikat der EU anerkannt. Gleichzeitig haben sich Nordmazedonien, die Türkei und die Ukraine bereit erklärt, das digitale COVID-Zertifikat der EU für Reisen aus der EU in ihre Länder zu akzeptieren.

Die Kommission arbeitet weiterhin mit anderen Drittländern zusammen, um sie an das EU-System anzuschließen.

Veröffentlicht: 19.08.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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