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COVID-19-bedingte Reisewarnungen ab Juli 2021

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Verbesserung der epidemiologischen Lage in Deutschland und weiten Teilen Europas, die voranschreitenden Impfungen und die Einführung des Digital COVID-Certificates (DCC) zum 1. Juli 2021 erleichtern Reisen. Daher werden auch die Reisewarnungen ab dem 1. Juli angepasst.

Ab dem 1. Juli 2021 gelten folgende Änderungen:

Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für Länder, die von der Bundesregierung als Hochinzidenzgebiet oder als Virusvariantengebiet eingestuft sind.

Für Länder, die zwar als Risikogebiet – aber weder als Hochinzidenz noch als Virusvariantengebiet – eingestuft sind, wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten, sofern nicht eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.

Für Länder mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr und in der Bewegungsfreiheit wird auch ohne Einstufung als Risikogebiet von nicht notwendigen Reisen abgeraten.

Für EU-Länder/Regionen, für Schengen-assozierte Länder/Regionen (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) sowie für Drittstaaten ohne Reisebeschränkungen wird zu besonderer Vorsicht geraten – soweit diese nicht als Risikogebiet eingestuft sind oder eine sicherheitsrelevante strengere Empfehlung gilt.

Veröffentlicht: 30.06.2021

Quelle: Auswärtiges Amt

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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