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Reisewarnung für weite Teile Spaniens

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung für das spanische Festland und die Balearen ausgesprochen. Für Rückkehrer aus diesen Gebieten gilt eine Corona-Testpflicht. Ausgenommen von der Reisewarnung sind die Kanarischen Inseln.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das Robert-Koch-Institut das spanische Festland und die Balearen zum Risikogebiet erklärt. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in diese Gebiete.

Wie das Auswärtige Amt mitteilt, liegen die regionalen Infektionsherde insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragón, Katalonien, Navarra, La Rioja, Kastilien und Léon, im Baskenland, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Balearen. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen.

Auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) liegen die Infektionszahlen hingegen weiterhin auf niedrigerem Niveau.

Testpflicht für Rückkehr aus Riskogebieten

Wer aus einem Risikogebiet einreist, ist seit dem 8. August verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Dafür wurden an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten Testzentren eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos.

Zudem haben alle Reisenden, die aus dem Ausland zurückkehren, die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen - unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen.

Veröffentlicht: 15.08.2020

Quelle: PM der Bundesregierung

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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