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COMTOUR: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die COMTOUR communication & tourism GmbH, ein mehrfach prämierter Spezialreiseveranstalter für Indien, Südost-Asien und weitere Regionen, hat einen Insolvenzantrag gestellt.

Das Amtsgericht Essen ordnete am 25. März 2020 die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte Dr. Gregor Bräuer, Partner der deutschlandweit tätigen Sozietät hww hermann wienberg wilhelm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

„Die exponentielle Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus sowie die zahlreichen Verschärfungen von Ein- und Ausreisebestimmungen weltweit haben dem Unternehmen schlagartig die Grundlage für die Aufrechterhaltung der operativen Geschäftstätigkeit entzogen“, so Dr. Bräuer zum wirtschaftlichen Status der COMTOUR communication & tourism GmbH. „Mein Team und ich haben unverzüglich Optionen geprüft, die es ermöglichen, das Unternehmen in eine Art Winterschlaf zu versetzen und nach Aufhebung der Reisebeschränkungen wieder durchzustarten. Solche konnten wir hingegen nicht identifizieren. Da derzeit überhaupt nicht prognostiziert werden kann, wie lange diese Situation andauert und welche Langzeitfolgen hieraus für die Reisebranche erwachsen, sind vorliegend alle Wege zur Schöpfung der erforderlichen Liquidität abgeschnitten.“

Reisende in den Urlaubsgebiete, die ihre Reise abbrechen mussten, wurden bereits zurückgeholt. Überdies können Reisen, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, nicht mehr angetreten werden.

COMTOUR wird im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten die Kunden schnellstmöglich proaktiv informieren.

Ansprüche der Kunden sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen über den Sicherungsschein der R+V Allgemeine Versicherung AG abgesichert.

Veröffentlicht: 30.03.2020

Quelle: PM COMTOUR communication & tourism GmbH

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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