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Einreisebeschränkung für nicht zwingend notwendige Reisen in die EU

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 16.03.2020 die G7 Staats- und Regierungschefs informiert, dass alle Reisen in die Europäische Union, die nicht zwingend notwendig sind, für zunächst 30 Tage eingeschränkt werden.

„Hier in Europa ist derzeit das Zentrum der Virusausbreitung. Und wir wissen, dass alles, was Kontakte zwischen Menschen verringert, die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Und das gilt natürlich auch für Reisen“, sagte Ursula von der Leyen in einer Videobotschaft.

Ausnahmen für die Einreisebeschränkung gebe es für Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, Pendler im Grenzgebiet sowie europäische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die nach Hause kommen.

„Auch alle Gütertransporte bleiben bestehen“, sagte von der Leyen. An den Binnengrenzen im EU-Binnenmarkt sollen grüne Korridore eingerichtet werden, um allen wesentlichen Gütern an Grenzübergängen Vorfahrt zu gewähren.

„Wir müssen einerseits die Menschen schützen vor der Ausbreitung des Virus und gleichzeitig sicherstellen, dass der Warenfluss in der Europäischen Union uneingeschränkt aufrechterhalten bleibt. Transporte müssen ungehindert ans Ziel kommen, damit unsere Wirtschaft das leistet, was wir jetzt brauchen“, sagte von der Leyen. Bereits am Mittag hatte die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien für Grenzkontrollen vorgelegt.

„Unser Gesundheitssystem steht unter großem Druck. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben deshalb starke Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Diese Maßnahmen werden nur dann erfolgreich sein, wenn sie in allen Mitgliedsstaaten koordiniert sind. Deshalb legen wir heute als Kommission Leitlinien vor für diese Grenzmaßnahmen“, so von der Leyen.

Die Einreisebeschränkungen in die EU müssen von den Mitgliedstaaten beschlossen und umgesetzt werden. Sie sollen nicht gelten für Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs und der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island).

Veröffentlicht: 17.03.2020

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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