Bei Mängeln wie unvollständigen Zimmern oder nicht fertigen Hotelbereichen kann der Reisende Rückzahlung des Reisepreises und Schadensersatz für Rückreise und nutzlos aufgewendete Urlaubszeit fordern. Bei Nichtzahlung kann Klage eingereicht werden.
(...) (...)
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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihrem Haus habe ich / haben wir unter der Buchungsnummer (...) vom (...) bis (...) die folgende Reise nach (...) gebucht:
(...)
Bedauerlicherweise musste ich …
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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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