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Wenn ein Reisender verhindert ist, kann er bis Reisebeginn eine andere Person als Ersatzreisenden benennen. Der Reiseveranstalter muss dem Wechsel nur dann widersprechen, wenn die Ersatzperson den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Der ursprüngliche Reisende haftet gemeinsam mit dem Ersatzreisenden für den Reisepreis sowie etwaige Mehrkosten durch die Umbuchung.
An:
Betrifft: Stellung eines Ersatzreisenden für Reise-Buchungsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Bedauern wird es nicht möglich sein, die bei Ihrem Hause gebuchte Reise vom bis nach (Buchungs-/Referenznummer: ) anzutreten. An Stelle der gebuchten
die nachfolgende in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten und die Reise antreten, um Storno- bzw. Reiserücktrittskosten zu vermeiden:
Bei volljährigen Ersatzreisenden
Einverständnis durch Unterschrift auf diesem Schriftstück.
Abschnitt Ende
Bei nur minderjährigen Ersatzreisenden
Einverständnis durch Unterschrift auf diesem Schriftstück.
Abschnitt Ende
Bei minderjährigen und volljährigen Ersatzreisenden
und bestätigen Ihr Einverständnis durch Unterschrift auf diesem Schriftstück.
Abschnitt Ende
Sofern gemäß Ihren AGB Gebühren für die Stellung eines Ersatzreisenden anfallen sollten, so um eine entsprechende Rechnung nebst Nachweis darüber, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
Die Gebühren verrechnen Sie bitte mit Anzahlung (Referenznummer ) i.H.v. . Die Differenz auf Konto bei , IBAN: zu überweisen.
und senden Sie bitte eine entsprechende Bestätigung zu.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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