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Minderung wegen Mängeln am Hotel

Reiserecht

Das Regressschreiben bei abweichender Hotelbeschreibung beschreibt die Abweichungen vor Ort und fordert vom Reiseveranstalter eine Rückzahlung – typischerweise in Form einer Minderung des Reisepreises und ggf. zusätzlich Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude.

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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihrem Haus haben wir / habe ich unter der Buchungsnummer (...) vom  (...) bis (...) die o.g. Reise nach / ein Zimmer im Hotel (...) gebucht.


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Martin BeckerDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

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Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn