Das Regressschreiben bei abweichender Hotelbeschreibung beschreibt die Abweichungen vor Ort und fordert vom Reiseveranstalter eine Rückzahlung – typischerweise in Form einer Minderung des Reisepreises und ggf. zusätzlich Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude.
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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihrem Haus haben wir / habe ich unter der Buchungsnummer (...) vom (...) bis (...) die o.g. Reise nach / ein Zimmer im Hotel (...) gebucht.
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WAIBEL, A., Freiburg