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Minderung wegen Mängeln am Hotel

Reiserecht

Das Regressschreiben bei abweichender Hotelbeschreibung beschreibt die Abweichungen vor Ort und fordert vom Reiseveranstalter eine Rückzahlung – typischerweise in Form einer Minderung des Reisepreises und ggf. zusätzlich Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude.

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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...)

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Ihrem Haus haben wir / habe ich unter der Buchungsnummer (...) vom  (...) bis (...) die o.g. Reise nach / ein Zimmer im Hotel (...) gebucht.


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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