Das Regressschreiben bei abweichender Hotelbeschreibung beschreibt die Abweichungen vor Ort und fordert vom Reiseveranstalter eine Rückzahlung – typischerweise in Form einer Minderung des Reisepreises und ggf. zusätzlich Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude.
An:
Betrifft: Reise-Buchungsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Ihrem Haus unter der Buchungsnummer vom bis gebucht.
Im Katalog haben Sie die folgende Beschreibung verwendet:
Leider stimmten diese Angaben mit dem tatsächlichen Zustand, den , nicht überein. Tatsächlich kam es zu folgenden Abweichungen:
Daher die folgenden Positionen geltend:
| Minderung des Reisepreises: | |
| Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit: | |
| Gesamtbetrag: |
Die Summe von ist bis zum auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN:
Inhaber:
Verwendungszweck:
Sofern der genannte Betrag nicht zu diesem Zeitpunkt verbucht sein sollte, umgehend Klage erheben.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Alexandra Klimatos
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