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Kündigung wegen höherer Gewalt

Reiserecht

Der Reisende kündigt den Reisevertrag aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651h Abs. 3 BGB, da unvermeidbare außergewöhnliche Umstände die Reise unmöglich machen. Es wird die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung bis zu einem bestimmten Datum verlangt.

(...) (...)
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An:
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Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...) - Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

(...)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit trete ich von meinem / treten wir von unseren Reisevertrag - Reise nach  (...) vom  (...) bis (...) …


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