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Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB

Reiserecht

Die Unsicherheitseinrede nach § 321 BGB im Reiserecht erlaubt es einem Vertragspartner, die Erfüllung einer Leistung zu verweigern, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit des anderen Vertragspartners bestehen.

(...) (...)
(...)
(...)

An:
(...)
(...)
(...)

Betrifft: Reise-Buchungsnummer: (...) - Unsicherheitseinrede

(...)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich / nehmen wir Bezug auf den Reisevertrag - Reise nach  (...) vom  (...) bis (...) .

Obwohl zur Zeit nicht abzusehen …

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