Bei Abschluss eines Mietvertrages verfolgen Mieter und Vermieter unterschiedliche Interessen: Während der Mieter eine möglichst niedrige Monatsmiete bezahlen möchte, ist dem Vermieter daran gelegen, eine hohe Miete zu vereinbaren.
Um nicht im Nachhinein böse Überraschungen zu erleben ist es wichtig, sich vorab über die höchstzulässige Miete für eine konkrete Wohnung zu informieren. Das gilt natürlich auch für eine geplante Mieterhöhung. Denn nur mit den Daten aus einem offiziellen Mietspiegel kann eine Mieterhöhung begründet werden.
Bereits seit 25 Jahren erstellen die meisten großen Städte und Gemeinden in Westdeutschland Mietspiegel. Diese geben unter Einbeziehung von Lage, Wohnungsgröße, Ausstattung und Baujahr die ortsüblichen Preise an. Allerdings spiegeln diese Preise nicht die aktuellen Marktmieten, also die bei einer Neuvermietung erzielbaren Preise wieder. Die in den Mietspiegeln ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten sind nur ein Mittelwert der bei Neuvermietung erzielten Mieten und der durch Mieterhöhung veränderten Bestandsmieten während der letzten vier Jahre.
Eine erste Orientierung zu fast 800 Städten und Gemeinden gibt AnwaltOnline (
www.AnwaltOnline.com). Mit regelmäßig aktualisierten Daten der offiziellen Mietspiegel kann schnell und unkompliziert überprüft werden, in welchem Rahmen sich die Mieten in Deutschland bewegen, ohne selbst vergleichbare Wohnungen zu ermitteln oder einen offiziellen Mietspiegel suchen zu müssen.
AnwaltOnline führt alle wichtigen Städte und Gemeinden auf, sodass sich bequem ein Überblick über die Preisunterschiede verschafft werden kann.
Unter
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/mietspiegel können die Mietspiegel-Übersichten kostenlos eingesehen werden. Für zahlreiche Städte und Gemeinden besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den offiziellen Mietspiegel direkt herunterzuladen.
Selbstverständlich kann auch eine
rechtliche Beratung erfolgen.
Pressemitteilung herunterladen